Beschlusscontrolling 2. Halbjahr 2004
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 05/0235 des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht dient der Information des Stadtplanungs- und Bauausschusses über das Beschlusscontrolling für das zweite Halbjahr 2004. Die Grundlage für diese Berichterstattung bildet ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 15. September 1997. Gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse wurde dort einem Antrags- und Beschlusscontrolling zugestimmt, welches eine stichwortartige Kontrolle der Beschlüsse zweimal jährlich vorsieht.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Stadtplanungs- und Bauausschuss die beigefügte Beschlusskontrollliste für das zweite Halbjahr 2004 zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage des Berichts keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Dokumentation erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der im Ausschuss getroffenen Entscheidungen.
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