Bericht über den Abschluss des Umlegungsverfahrens Butendorf-Ost, U 75
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 05/0330 des Ingenieuramtes informiert den Stadtplanungs- und Bauausschuss über den Abschluss des Umlegungsverfahrens Butendorf-Ost, U 75. Der Rat der Stadt Gladbeck hatte bereits am 16. September 1983 die Umlegung gemäß den §§ 45 ff. Bundesbaugesetz angeordnet, um die städtebauliche Planung des Bebauungsplanes 75/1 zu realisieren. Ziel des Verfahrens war die zweckmäßige Neugestaltung von Grundstücken hinsichtlich Lage, Form und Größe zur Ermöglichung einer baulichen und sonstigen Nutzung sowie der Erschließung.
Im Verlauf des Verfahrens mussten die Bodenordnungsziele aufgrund einer Altlast im nördlichen Teil des Planbereichs angepasst und der Bebauungsplan geändert werden. Zwischen 1985 und 1997 wurden wesentliche Neuordnungsmaßnahmen im Einvernehmen mit den Eigentümern größerer Grundstücksareale durchgeführt. Dies ermöglichte die Bereitstellung von Neubau-, Straßen- und Grünflächen, darunter der Bürgerpark und Waldflächen an der Horster Straße.
Im südlichen Teil des Gebiets wurde das Bodenordnungsverfahren durch die Aufstellung eines Teilumlegungsplanes abgeschlossen. Ein gegen den Plan vorgegangener Rechtszug gegen einen Eigentümer wurde durch die gerichtliche Überprüfung ohne Beanstandungen beendet, wodurch die geplante Entstehung von Neubau-, Erschließungs- und Grünflächen auch nördlich der Kiebitzheidestraße realisiert werden konnte. Parallel zum Vollzug des Umlegungsplanes wurden zudem Erschließungsmaßnahmen vorbereitet und durchgeführt.
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