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Beschlussvorlage

Förderung offener Formen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit hier: Bezuschussung der Träger der freien Jugendhilfe aus Landes- und Kommunaltmitteln 2006

05/0510 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0510 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der Bezuschussung der Träger der freien Jugendhilfe aus Landes- und Kommunalmitteln für das Jahr 2006. Für den Haushalt 2006 hat die Stadt Gladbeck Kommunalmittel in Höhe von 292.268,00 Euro für die richtliniengemäße Förderung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit veranschlagt. Da die endgültigen Zuweisungsbescheide der Landesmittel voraussichtlich erst gegen Ende des ersten Quartals 2006 vorliegen werden, geht die Verwaltung von einer vorläufigen Höhe der Landesmittel in Höhe des Vorjahreswertes von 155.197,00 Euro aus. Dies ergibt eine erwartete Gesamtsumme an Zuschussmitteln von 447.465,00 Euro für das Jahr 2006.

Um die finanzielle Absicherung der Arbeit der freien Träger in den ersten beiden Quartalen des Jahres zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung vor, vorläufige Abschlagszahlungen aus Kommunalmitteln zu gewähren. Der Entwurf sieht vor, dass den freien Trägern jeweils ein Viertel der für 2006 voraussichtlich zur Verfügung stehenden Gesamtmittel als Abschlagszahlungen zugewiesen werden. Die endgültigen Zuschussbeträge sollen nach Vorliegen der Landesmittel durch den Jugendhilfeausschuss festgelegt werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen laut Vorlage zur Verfügung.

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