Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2005
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0150 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Erwirkung einer Entscheidung über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2005. Die Vorlage basiert auf den Bestimmungen der §§ 81 und 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Entwurf sieht vor, dass dem Rat die Durchführung der in einer beigefügten Zusammenstellung aufgeführten Ausgaben in einer Gesamthöhe von 20.000,00 Euro gestattet wird. Die Deckung dieser über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist laut Dokument ebenfalls in der entsprechenden Zusammenstellung ausgewiesen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt, wobei die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für den 14. März 2005 und die Sitzung des Rates für den 17. März 2005 angesetzt war. Federführend für das Dokument ist der Rat.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 50103100149
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 1
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Änderung einer Ausschussbesetzung - DKP-Ratsfraktion - 01.03.2005
- Brandschutzbedarfsplan der Stadt Gladbeck 21.02.2005
- Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladbeck 16.03.2005
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