Bestellung einer Schriftführerin und eines stellv. Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 04/0441 des Referats Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung sieht die erneute Bestellung von Personal für die Protokollführung im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss vor. Grundlage für dieses Vorhaben ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche die Erstellung von Niederschriften über die Beschlüsse der Ausschüsse vorschreibt. Gemäß dieser Regelung müssen die Niederschriften sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die bisherigen Funktionen für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses beizubehalten. Konkret sollen eine Mitarbeiterin des Stadtamtes als Schriftführerin und ein Mitarbeiter des Stadtamtes als stellvertretender Schriftführer erneut bestellt werden.
Mit der vorgeschlagenen Bestellung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Der Entwurf sieht vor, dass die genannten Personen des Stadtamtes mit der Erstellung der Protokolle betraut werden.
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