Rückwirkender Neubeschluss der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes vor. Ziel ist ein rückwirkender Neubeschluss der Gebührensätze. Hintergrund sind anhaltende Unstimmigkeiten zwischen den Kommunen und den gesetzlichen Krankenkassen bezüglich der Abrechnungsmodalitäten bei Rettungsdiensteinsätzen und Krankenfahrten.
Nach Verhandlungen mit den Bevollmächtigten der Krankenkassen im April und September 2026 wurde die Gebührenkalkulation angepasst, was zu einer geringfügigen Senkung der Gebührensätze führt. Die Verwaltung berichtet jedoch, dass keine Einigung über die Übernahme von kalkulatorischen Unterdeckungen aus dem Vorjahr sowie über die Kosten von Fehlfahrten erzielt werden konnte.
Die Verwaltung äußert zudem Bedenken gegenüber einem von der Landesregierung vorgelegten Musterbeschluss. Dieser sieht vor, Kosten für Fehlfahrten durch Anpassungen in der Kalkulation herauszurechnen. Die Verwaltung sowie kommunale Spitzenverbände bewerten diesen Ansatz als rechtlich kritisch, da er gegen die Verpflichtung zur vollständigen Einnahmebeschaffung nach dem Kommunalabgabengesetz und dem Rettungsgesetz NRW verstoßen könnte. Auch ein vorgeschlagenes Moratorium für Ausbauvorhaben wird aufgrund der bestehenden Verpflichtung zum Aufbau eines Standorts im Stadtteil Brauck abgelehnt.
Da die Krankenkassen voraussichtlich nur einen Festbetrag erstatten werden, der unter den kalkulierten Gebühren liegt, wird mit einem finanziellen Defizit im Bereich des Rettungsdienstes gerechnet. Die vorliegende Neufassung der Satzung sieht vor, die Gebühren auf Basis der geltenden Rechtslage transparent zu halten.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 261809100469
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260918121249
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20260918121345
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20260918121349
Beratungsfolge
- 24.09.2026anstehend