Bestellung eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses für Senioren, Soziales und Gesundheit
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Bestellung der Schriftführung für die Erstellung seiner Sitzungsprotokolle. Gemäß § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu erstellen, welche von der Ausschussvorsitzenden und einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführung unterzeichnet werden muss.
In der Beschlussvorlage 25/0482 wird vorgeschlagen, als Schriftführer und als stellvertretende Schriftführerin für die Fertigung dieser Niederschriften zu bestellen. Diese personelle Besetzung folgt der bisherigen Praxis des Ausschusses. Mit der Entscheidung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Folgen vor.
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