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Beschlussvorlage

Rechtsanspruch Ganztag - allgemeiner Sachstand

25/0197 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 25/0197 informiert über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes in Gladbeck. Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 entsteht für alle Erstklässler ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Während die derzeitige Betreuungsquote bei etwa 50 Prozent liegt, wird für das Schuljahr 2025/26 eine Quote von circa 63 Prozent prognostiziert. Das Ziel der Stadt ist eine Versorgungsquote von 80 Prozent.

Aus dieser Entwicklung ergibt sich ein prognostizierter Mehrbedarf von 122 Ganztagsplätzen, was einer Zunahme von fünf Gruppen entspricht. Für das Schuljahr 2026/27 wird eine Erweiterung des Angebots um etwa 250 Kinder, beziehungsweise zehn Gruppeneinheiten, erwartet. Zur Deckung dieses Bedarfs plant die Verwaltung die Ausweitung rhythmierter Klassen, eine multifunktionale Raumnutzung durch neue Möblierung sowie die Untersuchung der Kapazitäten der Mensen. Ein quantitativer Schulentwicklungsplan wird derzeit von der Firma GEBIT erstellt; die Ergebnisse sollen in der zweiten Jahreshälfte vorgelegt werden.

Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar. Es stehen keine zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung. Da die Maßnahmen keine wesentliche Klimarelevanz aufweisen, wurde keine Haupt- und Alternativenprüfung durchgeführt. Der Entwurf der Beigeordneten sieht vor, dass der Schulausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 184 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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