Rechtsanspruch Ganztag
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der ab dem Schuljahr 2026/27 für Erstklässler schrittweise eingeführt wird. Derzeit nutzen etwa 47 Prozent der Gladbecker Grundschulkinder sowie die Kinder der Roßheideschule das Angebot der Offenen Ganztagsschulen (OGS). Unter Einbeziehung der verlässlichen Betreuung liegt die Versorgung bei rund 57 Prozent. Da jedoch fast 20 Prozent der Grundschulkinder auf Wartelisten stehen, besteht ein weiterer Bedarf an Plätzen.
Für den künftigen Rechtsanspruch ist ein Ausbau der Kapazitäten erforderlich. Es wird ein Raumbedarf von etwa 49 Gruppenräumen prognostiziert, was einer Verdopplung der vorhandenen Kapazitäten entspricht. Geplante Maßnahmen umfassen unter anderem die Nutzung multifunktionaler Räume, Anbauten sowie das sogenannte „Klassenraum-Plus-Prinzip“. Zur Koordination wurde im September 2023 eine dezernatsübergreifende Projektgruppe gebildet, die neben baulichen Fragen auch die Personalentwicklung und die Durchführung von Schulbegehungen umfasst.
Finanziell stehen im Rahmen des Schulträgerbudgets rund 3,57 Millionen Euro zur Verfügung, sofern Anträge bis Ende 2024 eingereicht werden. Die Projektgruppe empfiehlt, bestehende Baumaßnahmen an der Regenbogen- und Wilhelmschule über diese Mittel zu fördern. Für Maßnahmen ab dem Jahr 2025 wird eine weitere städtische Finanzierung als notwendig erachtet.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 241908100411