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Mitteilungsvorlage

Leistungen nach dem SGB XII - Sachstandsbericht

24/0264 Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit

✦ KI-Zusammenfassung

Das Amts für Soziales und Wohnen hat dem Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit einen Sachstandsbericht zu den Leistungen nach dem SGB XII vorgelegt. Die Vorlage 24/0264 erläutert die Differenzierung zwischen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege. Im Jahr 2023 beliefen sich die Gesamtaufwendungen des SGB XII auf 14.143.608,39 Euro, wobei die größten Posten die Leistungen im Alter mit 5.711.000,27 Euro und bei Erwerbsminderung mit 4.865.400,04 Euro ausmachten.

Die Fallzahlen stiegen von 1.212 im März 2015 auf 1.529 im März 2024, was einer Zunahme von 26 Prozent entspricht. Im Bereich der Grundsicherung ist ein Zuwachs von 1.057 auf 1.394 Fälle zu verzeichnen. Als Ursachen für die steigenden Fallzahlen werden ein sinkendes Rentenniveau, steigende Mieten sowie der Zustrom ukrainischer Geflüchteter angeführt.

Die Bearbeitung der 1.529 Fälle erfolgt durch acht Sachbearbeitende mit einem Umfang von 7,1 Vollzeitäquivalenten. Aufgrund einer vakanten Stelle und einer Langzeiterkrankung ergibt sich eine Fallbelastung von 215 Fällen pro Vollzeitmitarbeiter. Neben der Reform des Bundesteilhabegesetzes und der Einführung der elektronischen Fallakte im Herbst 2022 stehen die Einführung einer neuen Fachsoftware sowie eine Datenmigration im Fokus. Ein Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 22. April 2024 bestätigt die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt.

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