Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) - Sachstandsbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht für den Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit gibt einen Sachstandsbericht zu den Leistungen nach dem Wohngeldgesetz in Gladbeck. Seit der Umsetzung der Reform zum 1. Januar 2023 hat sich der Kreis der Berechtigten erweitert und die Höhe der Zuschüsse wurde angepasst, unter anderem durch die Einführung eines Heizkostenzuschlags. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt dabei zu gleichen Teilen durch den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen.
In Gladbeck ist infolge der Reform ein Anstieg der Antragszahlen zu verzeichnen. Im Jahr 2023 stieg die Zahl der Wohngeldanträge im Vergleich zum Vorjahr um 77,6 Prozent, während die Anzahl der Berechnungen um 50 Prozent zunahm. Die Gesamtsumme der ausgezahlten Wohngeldbeträge erhöhte sich von rund 1,98 Millionen Euro im Jahr 2022 auf etwa 5,5 Millionen Euro im Jahr 2023.
Die Verwaltung hat zur Bewältigung dieser Entwicklung den Personalbestand in der Wohngeldstelle angepasst und umfasst aktuell sieben Fachkräfte. Neben der personellen Anpassung wurde die Einführung elektronischer Fallakten umgesetzt. Eine Prüfung durch die Bezirksregierung Münster im Februar 2024 ergab keine erheblichen Mängel bei der Gewährung von Wohngeld und bewertete die Arbeitsweise der zuständigen Stelle als bürgerfreundlich.
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