Mietspiegel 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Der neue Mietspiegel 2022 für die Stadt Gladbeck wurde dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Erstellung des Mietspiegels erfolgte durch eine Interessenvertretung, in der Mieter- und Vermietervertreter sowie das Ingenieuramt der Stadt vertreten sind. Ziel des Mietspiegels ist es, Markttransparenz zu schaffen und eine Informationsgrundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten zu bieten.
Die Datenerhebung für den aktuellen Mietspiegel fand im Zeitraum von Dezember 2021 bis März 2022 statt und basierte auf einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen im Stadtgebiet. Dabei wurden Daten von tausenden Haushalten und Vermietern mittels standardisierter Fragebögen ausgewertet. Die Berechnung erfolgte nach wissenschaftlichen Grundsätzen unter Anwendung der Regressionsmethode, wobei eine ergänzende Anlage zur Berücksichtigung der Lage der Mietobjekte erstellt wurde.
Im Vergleich zum vorherigen Mietspiegel aus dem Jahr 2017 zeigt die Auswertung eine durchschnittliche Erhöhung der Kaltmieten um etwa 15 Prozent. Der Bericht enthält zudem Vergleiche mit den Mietpreisen in Gelsenkirchen und Bottrop sowie einen Überblick über die Entwicklung der Kosten in den letzten fünf Jahren. Die Mitglieder der Interessenvertretung haben den vorliegenden Mietspiegel anerkannt, sodass dieser seit dem 1. September 2022 gültig ist.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 020701/3264.071302 - Rüstwagen Neubeschaffung 29.08.2022
- Städtepatenschaft mit der Stadt Dernau 29.08.2022
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 030105/4068.091102 - Traglufthalle 29.08.2022
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 080101/4506.091302 - SportPark Mottbruch (Gesundheits- und Integrationshaus) 29.08.2022
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Außerplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 030106/4072.091202 - Breitbandanbindung Roßheideschule 29.08.2022
- Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendun-gen/Auszahlungen - Liste 4 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 29.08.2022