Ukraine-Krieg: Situation in Schule
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Schulausschuss eine Mitteilung zur Situation in den Schulen infolge des Krieges in der Ukraine vorgelegt. Die Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher wird durch die Schulaufsicht organisiert, wobei das Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen sowie das Schulamt für den Kreis Recklinghausen konkrete Verfahrensschritte vorgegeben haben.
An Grundschulen werden keine Schwerpunktschulen zur Aufnahme geflüchteter Kinder eingerichtet. Stattdessen besuchen die Kinder die der Wohnung oder Unterbringung am nächsten gelegene Schule. Für die Sekundarstufe I erfolgt die Beratung der Erziehungsberechtigten durch Lehrkräfte des Kommunalen Integrationszentrums, welche in Absprache mit der zuständigen Schulaufsicht die vorgesehenen Schulen benennen.
Ein Schulbesuch ist grundsätzlich auch bei ungeklärtem Aufenthaltsstatus oder vor einer offiziellen Zuweisung möglich. Entscheidungen der Schulleitungen über die Aufnahme müssen zur Sicherstellung der Gleichbehandlung und zur Ressourcenplanung mit der unteren Schulaufsicht abgestimmt werden. Bei der Beschulung sollen die Fluchtumstände sowie das Wohl der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt werden. Die anfängliche Beschulung erfolgt durch Differenzierung, ohne dass unmittelbar eine Zuordnung zu einem festen Bildungsgang stattfindet. Aus den beschriebenen Vorgaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 221603100156
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220316141858-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Schulausschuss
- Schulbetrieb der Johannes-Kessels-Akademie 16.03.2022
- Vorstellung der Machbarkeits- und Sanierungsstudie zur Gebäudenutzung Riesener-Gymnasium 16.03.2022
- Abschluss einer Kooperationsvereinbarung für das OGS-Angebot an der Lambertischule ab Schuljahr 2022/2023 16.03.2022
- Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung; Errichtung einer Grundschule für den Einzugsbereich Butendorf/Bauck 09.03.2022
- Änderung der Besetzung im Vorstellungsgremium zur Besetzung von Schulleitungsstellen gem. § 61 Abs. 1 Schulgesetz 09.03.2022
- Abschluss einer Beschulungsvereinbarung 'Bündelungsgymnasium' mit der Stadt Bottrop für die Dauer der Schuljahre 2023/2024 bis einschließlich 2025/2026 09.03.2022