Abschluss einer Beschulungsvereinbarung 'Bündelungsgymnasium' mit der Stadt Bottrop für die Dauer der Schuljahre 2023/2024 bis einschließlich 2025/2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Gladbeck plant den Abschluss einer Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Bottrop für die Schuljahre 2023/2024 bis einschließlich 2025/2026. Hintergrund ist die Umstellung des Bildungsgangs von G8 auf G9 in Nordrhein-Westfalen, wodurch es im Schuljahr 2023/2024 zu Veränderungen in der gymnasialen Oberstufe kommt. Zur Deckung des daraus resultierenden Bedarfs an Schulplätzen werden sogenannte Bündelungsgymnasien eingerichtet.
Um lange Schulwege für Schülerinnen und Schüler aus Gladbeck zu zentralen Gymnasien im Kreis Recklinghausen zu vermeiden, hat die Verwaltung in Absprache mit der Schulaufsicht eine Kooperation mit der Stadt Bottrop vorbereitet. Die Vereinbarung sieht vor, dass das Heinrich-Heine-Gymnasium in Bottrop als ortsnahes Bündelungsgymnasium genutzt werden kann, da dieses bereits vom Ministerium für Schule und Bildung bestätigt wurde.
Der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist zur schulrechtlichen Absicherung der Kooperation gemäß dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen notwendig. Der Landrat des Kreises Recklinghausen wurde über die Absicht zum Abschluss dieser Vereinbarung informiert. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Beschlussentwurfs, wobei für die Stadt Gladbeck keine finanziellen Auswirkungen durch diese Maßnahme entstehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 220903100140
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220314173138-0
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