Gladbeck-Card
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 17/0068 des Amtes für Soziales und Wohnen dient der Berichterstattung über die Entwicklung der Gladbeck-Card im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit. Die Gladbeck-Card wird seit dem 31. März 2000 durch das Amt für öffentliche Ordnung ausgegeben und bietet Bürgerinnen und Bürgern mit geringem oder keinem Einkommen Vergünstigungen bei städtischen Dienstleistungen und Angeboten.
Zu den Inhalten der Karte gehören ein Nachlass von 75 Prozent bei der Musik- und Volkshochschule, dem kommunalen Kino, der Stadtbücherei sowie bei Veranstaltungen in der Mathias-Jakobs-Stadthalle. Zudem besteht ein Nachlass von 50 Prozent beim Besuch des Hallenbades, bei der Hundesteuer für einen Hund sowie bei Führungen in der Maschinenhalle Zweckel.
Seit einer Entscheidung des Ausschusses im Januar 2013 werden bei den berechtigten Vergünstigungen vorrangig Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket angerechnet. Die entsprechenden Anpassungen der Entgeltordnungen traten am 1. Januar 2014 in Kraft. Die vorliegende Vorlage enthält statistische Auswertungen und Diagramme zur Entwicklung der Gladbeck-Card für die Zeiträume 2009 bis 2016 sowie Informationen der Fachämter zur Verrechnung mit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Der Ausschuss wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 170802100067
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170224074154
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170224074202
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20170224081211
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20170224081545
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20170224074145
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