Gladbeck-Card
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Soziales und Wohnen befasst sich mit der künftigen Handhabung der Gladbeck-Card im Kontext des Bundesprogramms „Bildungspaket“. Die Gladbeck-Card wird seit dem Jahr 2000 durch das Amt für öffentliche Ordnung ausgegeben und bietet Vergünstigungen für verschiedene Angebote an. Seit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes am 1. Januar 2011 besteht für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien ein Anspruch auf Leistungen, die unter anderem kulturelle und sportliche Angebote unterstützen.
Derzeit kommt es bei bestimmten Leistungen, wie etwa den Gebühren der Musikschule, der Volkshochschule oder der Stadtbücherei, zu Überschneidungen zwischen den Vergünstigungen der Gladbeck-Card und den Leistungen aus dem Bundesprogramm. Da die Bundesmittel für das Bildungspaket vorrangig gegenüber freiwilligen kommunalen Leistungen einzusetzen sind, sieht die Verwaltung eine Anpassung der Berechnung vor.
Die Verwaltung empfiehlt, die Gladbeck-Card weiterhin als freiwillige Vergünstigung zuzulassen, jedoch die Förderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket künftig vorrangig anzurechnen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die städtischen Haushaltsmittel zu schonen, indem bei der Berechnung der Kosten zunächst die Bundesmittel eingesetzt werden und die Gladbeck-Card erst zur Deckung verbleibender Restkosten herangezogen wird. Der Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit soll der Empfehlung der Verwaltung zustimmen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 132801100091
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130206103925
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20130206105338
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20130206105343
Verwandte Vorlagen