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Beschlussvorlage

Schulentwicklungsplan der Stadt Gladbeck für die Jahre 2022 bis 2027

21/0469 10.11.2021 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat dem Schulausschuss einen Beschluss zur Erstellung eines neuen Schulentwicklungsplans für die Jahre 202läufig 2027 vorgelegt. Die Stadt ist gemäß Schulgesetz NRW dazu verpflichtet, ein abgestimmtes Bildungs- und Abschlussangebot sicherzustellen. Der vorangegangene Planungszeitraum endete im Jahr 2021.

In der Begründung wird auf Veränderungen in der Schülerzahlenentwicklung hingewiesen, die durch Zuwanderung beeinflusst wurden und von den ursprünglichen Prognosen abweichen. Zudem hat sich die Schullandschaft strukturell weiterentwickelt, etwa durch die Rückkehr zum G9-Gymnasium, den Ausbau von Ganztagsangeboten sowie die durch die Pandemie beschleunigte Digitalisierung. Auch Themen wie der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz und das gemeinsame Lernen an allgemeinen Schulen sollen in die künftige Planung einfließen.

Für die Erarbeitung des Plans sind einmalige Kosten in Höhe von 50.000 Euro für Sach- und Dienstleistungen vorgesehen, wofür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Mit dem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, den Schulentwicklungsplan für den Zeitraum 2022 bis 2027 aufzustellen.

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