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Beschlussvorlage

Namensgebung für die durch Zusammenlegung der katholischen Antoniusschule und der Gemeinschaftsgrundschule am Rosenhügel ab Schuljahr 2016/17 errichtete Gemeinschaftsgrundschule in Rosenhügel

16/0020 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0020 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Namensgebung für die neu errichtete Gemeinschaftsgrundschule in Rosenhügel. Die Schule entsteht durch die Zusammenlegung der katholischen Antonius-Schule und der Grundschule am Rosenhügel zum Schuljahr 2016/17. Ein vorangegangenes Bestimmungsverfahren der Erziehungsberechtigten im Juni 2015 ergab, dass die Voraussetzungen für eine andere Schulart nicht erfüllt waren, wesglich die Errichtung einer Gemeinschaftsgrundschule erfolgte. Das Schulamt für den Kreis Recklinghausen hat diesem Ergebnis im August 2015 zugestimmt.

Auf Grundlage der Vorschläge der Schulkonferenzen der beiden bisherigen Schulen schlägt die Verwaltung vor, die neue Einrichtung als Südparkschule, Städtische Gemeinschaftsgrundschule, in der Münsterländer Straße 10, zu bezeichnen. Die rechtliche Grundlage für die Benennung liegt beim Schulträger Stadt Gladbeck, wobei der Schulausschuss für die Entscheidung zuständig ist. Gemäß dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen muss die Bezeichnung den Schulträger, die Schulform, die Schulstufe sowie die Schulart ausweisen. Für die Umsetzung der Namensgebung sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage waren für das kommende Schuljahr 119 Kinder an der neuen Schule angemeldet.

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