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Mitteilungsvorlage

Strafunmündige Gewalttäter - soziale Trainingskurse

16/0221 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Das Amt für Jugend und Familie informiert den Jugendhilfeausschuss über ein versuchsweise angebotenes Programm zur Bearbeitung von Konflikten bei strafunmündigen Jugendlichen. Hintergrund der Mitteilungsvorlage ist eine Zunahme von Anzeigen im Bereich der strafunmündigen Gewalttätigkeit, bei denen aufgrund der fehlenden Strafmündigkeit nach § 19 StGB keine strafrechtliche Verfolgung möglich ist.

Das Angebot umfasst Elterngespräche sowie soziale Trainingskurse, die darauf abzielen, die Auseinandersetzung mit der Tat zu fördern, Verantwortung zu übernehmen und die Klärung von Konfliktfolgen zu unterstützen. Ziel ist es zudem, Wiederholungs- und Intensivtäter frühzeitig zu identifizieren und weitere Taten zu verhindern. Die Teilnahme an den Maßnahmen ist grundsätzlich freiwillig, kann jedoch bei Wiederholungstätern in Absprache mit dem Familiengericht und dem Allgemeinen Sozialen Dienst verpflichtend gestaltet werden.

Die Umsetzung erfolgt durch ein persönliches Anschreiben an die Erziehungsberechtigten, ein vorbereitendes Gruppengespräch sowie einen achtstündigen sozialen Trainingskurs für maximal acht Personen. Die Durchführung der Gespräche und Kurse erfolgt durch eine Teilzeitkraft des Amtes für Jugend und Familie. Die Vorbereitungen begannen Ende 2015; im Jahr 2016 wurden bereits drei Gesprächsrunden mit 14 Jugendlichen sowie zwei Trainingskurse durchgeführt. Die jährlichen Aufwendungen für Personal und Sachleistungen belaufen sich auf etwa 3.600 Euro.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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