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Mitteilungsvorlage

Qualitätsentwicklung in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe nach §§ 79, 79a SGB VIII

15/0007 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Das Amt für Jugend und Familie hat dem Jugendhilfeausschuss eine Mitteilung zur Qualitätsentwicklung in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes sowie der Paragrafen 79 und 79a des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB VIII). Diese Regelungen verpflichten die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu, eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung zu gewährleisten.

Die Neuregelungen erweitern die Anforderungen an die bestehende Qualitätsarbeit. Zu den verbindlichen Inhalten gehören die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen sowie der Schutz vor Gewalt. Zudem sollen die fachlichen Empfehlungen der Landesjugendämter berücksichtigt werden. Ein wesentliches Ziel ist es, die Wirksamkeit der Dienstleistungen messbar und nachweisbar zu machen und die Qualitätsentwicklung als systematischen Prozess in allen Handlungsfeldern zu etablieren.

Für die Umsetzung wurden bereits 14 interne Arbeitsgruppen in verschiedenen Aufgabenbereichen, wie etwa der Kindertagespflege, der Jugendgerichtshilfe oder der Jugendsozialarbeit, gebildet. Die Steuerung des Prozesses erfolgt durch eine Gruppe aus der Amtsleitung sowie Fachkräften der beteiligten Ämter. Die Erarbeitung von Zielsetzungen durch die Arbeitsgruppen soll in der ersten Jahreshälfte 2015 vorliegen. Die Ergebnisse werden dem Jugendhilfeausschuss im Rahmen des kontinuierlichen Prozesses vorgelegt. Für die Durchführung werden jährliche Aufwendungen in Höhe von 1.200 Euro veranschlagt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 194 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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