Gladbecker Bildungsvereinbarung zur sprachlichen Bildung von Kindern im Alter von 0 - 10 Jahren
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 15/0002 des Amts für Jugend und Familie befasst sich mit der Gladbecker Bildungsvereinbarung zur sprachlichen Bildung von Kindern im Alter von 0 bis 10 Jahren. Ziel der Vereinbarung ist eine methodisch abgestimmte Begleitung und Förderung der Sprachbildung durch eine Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen.
Der Entwicklungsprozess der Vereinbarung wurde durch das Bundesprojekt „Lernen vor Ort“ im Kreis Recklinghausen begleitet, wobei sich eine verwaltungsinterne Planungsgruppe aus den Ämtern für Bildung und Erziehung, Jugend und Familie sowie Integration und Sport als Grundlage bildete. Eine Entwicklungsgruppe, bestehend aus Vertretern der Kindertageseinrichtungen und der Grundschulen, erarbeitete die Vereinbarung in mehreren Arbeitssitzungen. Dabei wurden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur Begleitung von Sprachbildungsprozessen in das Arbeitspapier integriert.
Ein Schwerpunkt der Vereinbarung liegt auf der sprachlichen Entwicklung von Kindern, insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklung mehrsprachig aufwachsender Kinder. Die Verknüpfung von Elementar- und Primarbereich soll durch verbindliche Strukturen zur fachlichen Weiterentwicklung sowie durch gemeinsam erarbeitete Qualitätsstandards erfolgen. Die Umsetzung basiert auf regelmäßigen Arbeitstreffen in den Bildungsräumen, die mindestens zweimal jährlich unter wechselnder Verantwortung der Institutionen stattfinden sollen. Die ersten Treffen sind für das Frühjahr 2015 geplant und werden durch Mitarbeiter des Amtes für Jugend und Familie begleitet. Für die Umsetzung der Vereinbarung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 151212100001
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20141212102916
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20150112140352
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20150112140539
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