Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge - Sachstandsbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 19/0014 befasst sich mit dem Sachstand zur Einführung und Fortführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge in Gladbeck durch die Bundesknappschaft. Ziel dieses Verfahrens ist die Sicherstellung der medizinischen Versorgung sowie die Reduzierung des bürokratischen Aufwands.
Rückblickend beliefen sich die Behandlungskosten im Jahr 2017 auf 1.180.975 Euro, wobei eine Rückstellung in Höhe von 1.196.726 Euro vorhanden war. Die durchschnittlichen Kosten pro Person lagen im Jahr 2017 bei 1.893 Euro. Für den Personenkreis nach § 3 AsylbLG wurden zum Stand des 13. Dezember 2018 insgesamt 235 Personen erfasst, wofür ein Betrag von 480.000 Euro angesetzt wurde, welcher eine Verwaltungskostenpauschale von 12,82 Euro pro Versicherten und Monat beinhaltet. Für Personen nach § 2 AsylbLG wurden im Jahr 2018 bereits Vorauszahlungen in Höhe von 197.000 Euro geleistet. Für das Jahr 2018 werden Gesamtkosten von 1.001.489 Euro erwartet, während für das Jahr 2019 ein Bedarf von 841.294 Euro prognostiziert wird.
Auf Basis dieser Daten wird empfohlen, das bestehende Verfahren der elektronischen Gesundheitskarte beizubehalten. Der Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit nimmt den Bericht lediglich zur Kenntnis. Die Vorlage wurde durch den Ersten Beigeordneten in Vertretung für den Bürgermeister erstellt.
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