Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE vom 13.08.2014 “Verweigerung von Baugenehmigungen an der B224“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 14/0327 einen Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse gestellt. Der Antrag, der am 13. August 2014 eingereicht wurde, trägt den Titel „Verweigerung von Baugenehmigungen an der B224“.
Die Beschlussvorlage ist für die Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses am 28. August 2014 vorgesehen. In diesem Gremium soll über den Antrag entschieden werden. Aus dem vorliegenden Dokument geht hervor, dass durch die Umsetzung des Antrags keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck entstehen, da weder Erträge noch Aufwendungen oder investive Finanzplanposten ausgewiesen sind. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Dezernat V.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 141408100328
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20140814134807
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