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Beschlussvorlage

Einziehung einer Teilfläche (ca. 175 m2 ) der Kirchstraße

13/0354

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0354 des Ingenieuramtes befasst sich mit der Einziehung einer Teilfläche der Kirchstraße in Gladbeck. Es handelt sich dabei um eine Fläche von circa 175 Quadratmetern.

Nach Angaben der Verwaltung besteht für diese Teilfläche kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr, da der Verkehr über die verbleibende Fläche der Straße ohne Einschränkungen abgewickelt werden kann. Die Einziehung der Fläche ist als Grundlage für den Neubau eines Hauses für eine Wohngruppe von Menschen mit Behinderungen vorgesehen.

Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet § 7 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach die Straßenbaubehörde die Einziehung von Teilflächen einer Straße verfügen kann, wenn keine Verkehrsbedeutung mehr vorliegt oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Beseitigung vorliegen.

Der Beschlussentwurf sieht vor, die schraffiert dargestellte Teilfläche der Kirchstraße einzuziehen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Absicht der Einziehung gemäß § 7 Absatz 4 StrWG NRW im Amtsblatt der Stadt Gladbeck bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung dient dazu, eine dreimonatige Frist einzuhalten, um die Möglichkeit für Einwendungen zu gewährleisten. Finanzielle Auswirkungen durch das Vorhaben werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Ort

📍 Kirchstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Kirchstraße.

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