Mögliche Abgabe der Straßenbaulast an Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen im Stadtgebiet Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0393 befasst sich mit der Frage, ob die Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen im Stadtgebiet Gladbeck an den Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie an den Kreis Recklinghausen abgegeben werden soll. Hintergrund ist eine Regelung nach dem Zensus 2011, nach der die Baulastträgerschaft zum 1. Januar 2014 endet, sofern keine formlose Erklärung zur Beibehaltung beim zuständigen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen abgegeben wird.
Das Baudezernat und die Kämmerei empfehlen, die Erklärung zur Beibehaltung der Baulast abzugeben. Eine Abgabe der Baulast würde laut Vorlage zum Verlust der Planungshoheit sowie der Entscheidung über Maßnahmenprioritäten und der zeitlichen Steuerung führen. Zudem werden ein erhöhter Abstimmungsaufwand bei geteilten Zuständigkeiten, eine mögliche Standardabsenkung bei der Unterhaltung und eine Verschlechterung des baulichen Zustands der Anlagen als Folgen genannt.
Die Vorlage führt weiter aus, dass eine Abgabe die politische Entscheidungsmacht verringern und die Bürgerbeteiligung erschweren könnte. Es bestünden zudem Risiken durch längere Kommunikationswege, verzögerte Reaktionszeiten bei der Straßenunterhaltung sowie ein hoher Aufwand für die Flurstückteilung. Finanziell stünden Entlastungen im Ergebnishaushalt dem Risiko unbekannter Ablösesummen gegenüber. Bei den Lichtsignalanlagen würde die Anzahl der zu unterhaltenden Anlagen von 5 auf 27 steigen, wobei der aktuelle Verwaltungskostenzuschlag von 7 % die Kosten nicht decke. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt die Straßenbaulastträgerschaft behält und dies dem Ministerium erklärt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130919160827
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