Bundeskinderschutzgesetz - Einrichtung einer Beratungsstelle für Geheimnisträger nach dem § 4 KKG, § 86 SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0103 des Jugendhilfeausschusses sieht die Einrichtung einer Beratungsstelle für Geheimnisträger in Gladbeck vor. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Die Verwaltung hat in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft „Erzieherische Hilfen“ ein Konzept erarbeitet, das auf einem Verbund verschiedener freier Träger basiert. Zu den beteiligten Organisationen gehören die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, der Caritasverband Gladbeck, der Verein Gemeinnützige Jugendhilfe, das Kinderheim St. Agnes sowie das Diakonische Werk.
Die Beratungsstelle soll beim Kinderschutzbund Gladbeck angesiedelt werden. Die beteiligten Träger benennen jeweils zwei ausgebildete Kindeswohlfachkräfte, um die Kontinuität der Beratung zu gewährleisten. An zehn festgesetzten Terminen pro Jahr findet eine anonymisierte kollektive Fallberatung statt, wobei sich pro Termin mindestens drei Personen von unterschiedlichen Trägern zusammenfinden. Als Methode für die Fallberatung wurde das Verfahren „Lüttringhaus“ festgelegt. Zur Qualitätssicherung wird ein Reflexionsbogen eingesetzt.
Die Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt über Bundeszuweisungen im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes. Die jährlichen Kosten für die Einrichtung werden auf etwa 2.500 bis 3.000 Euro geschätzt und werden als Pauschalzahlung auf Basis von Fachleistungsstunden abgewickelt. Der Jugendhilfeausschuss wird beauftragt, das Angebot mit den genannten Trägern der Jugendhilfe einzurichten. Ein erster Erfahrungsbericht ist für Mitte 2014 vorgesehen.
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