Luftreinhalteplan Ruhrgebiet - Teilplan Nord Sachstandsbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0092 des Bürgermeisterbüros informiert den Umweltausschuss über den aktuellen Stand des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet – Teilplan Nord. Dieser regionale Plan umfasst die Städte Gladbeck, Bottrop, Gelsenkirchen, Herten, Recklinghausen und Castrop-Rauxel und dient der Einhaltung von Grenzwerten für Feinstaub und Stickstoffdioxid.
Die Verwaltung berichtet über die Messwerte an der Gradenstraße, wo die Stickstoffdioxid-Belastung bis November eine durchschnittliche Konzentration von 44 µg/m³ erreichte. Nach Angaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz stellt dies eine mäßige Überschreitung des Jahresgrenzwertes von 40 µg/m³ dar. Als wesentliche Ursache für die Stickstoffdioxid-Belastung wird der Straßenverkehr angeführt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Umweltzone Gladbeck, deren Plakettenpflicht zu Beginn des Jahres 2013 verschärft wurde. Ab dem 1. Juli 2014 ist die Einfahrt in die Zone, die durch die Hegestraße, Sandstraße und Konrad-Adenauer-Allee begrenzt wird, nur noch für Fahrzeuge mit grüner Plakette gestattet. Ausnahmegenehmigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei wirtschaftlicher oder sozialer Härte, möglich.
Die Stadt Gladbeck setzt die regionalen und lokalen Maßnahmen des Plans weitgehend um. Ein Bericht über den aktuellen Umsetzungstand ist bis zum 1. März 2013 an die Bezirksregierung Münster zu übermitteln. Für die Aktualisierung der Beschilderung sind einmalige Kosten in Höhe von etwa 1.000 Euro vorgesehen. Der Umweltausschuss soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 130102100093
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130214170011
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