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Beschlussvorlage

Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen e.V. (FLVW) Kreisstrukturreform

12/0121 Sportausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 12/0121 des Amts für Integration und Sport befasst sich mit der geplanten Kreisstrukturreform des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen e.V. (FLVW). Im Zentrum steht die Frage, ob die neue Struktur des Verbandes den Grenzen der kommunalen Kreise und kreisfreien Städte in Westfalen entsprechen soll.

Nachdem der Sportausschuss in seiner Sitzung am 19. Januar 2012 die Reform in der Form ablehnte, dass die Gladbecker Fußballvereine weiterhin im Fußballkreis 12 Gelsenkirchen/Gladbeck/Kirchhellen verbleiben sollen, fand am 15. Februar 2012 ein vertiefendes Gespräch statt. An diesem Austausch zwischen der Task-Force des FLVW, Vertretern der Gladbecker Fußballvereine, dem Stadtsportverband, der Fachschaft Fußball, dem Kreisvorstand sowie der Sportverwaltung wurden die Beweggründe für die ablehnende Haltung der Stadt dargelegt.

Der Vorsitzende der Task-Force signalisierte nach dem Gespräch, die Besonderheit der Situation in Gladbeck nachvollziehen zu können. Es wurde angekündigt, ein Verbleiben der Gladbecker Vereine im bestehenden Fußballkreis 12 in den zuständigen Gremien des FLVW vorzuschlagen. Über die Vorschläge der Task-Force wird die Ständige Konferenz beim FLVW am 17. März 2012 beraten. Der Sportausschuss soll im weiteren Verlauf über die Inhalte des Gesprächs sowie den zeitlichen Ablauf der Reform informiert werden. Der Entwurf sieht vor, dass der Sportausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.

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