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Beschlussvorlage

Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. - Kreisstrukturreform

12/0037 Sportausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0037 des Amts für Integration und Sport befasst sich mit der geplanten Kreisstrukturreform des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen e. V. (FLVW). Die Reform sieht vor, die Kreisstrukturen an die Grenzen der kommunalen Kreise und kreisfreien Städte in Westfalen anzupassen. Für die Gladbecker Fußballvereine würde dies bedeuten, dass der Meisterschaftsspielbetrieb künftig nicht mehr in den benachbarten Gebieten Gelsenkirchen und Bottrop-Kirchhellen, sondern im Kreis Recklinghausen stattfinden würde.

Die Verwaltung berichtet, dass die Vereine des Fußballkreises 12 Gelsenkirchen, Gladbeck und Kirchhellen gegen diese Neuregelung eingestellt sind. Zwar wurde durch die ständige Konferenz des FLVW bereits beschlossen, dass die Reform erst zur Spielsaison 2016/2017 umgesetzt werden soll und die Zugehörigkeit der Gladbecker Vereine zum Kreis Recklinghausen zunächst beibehalten würde, die endgültige Entscheidung über die Reduzierung auf insgesamt 26 Kreise steht jedoch noch aus.

Um die Interessen der lokalen Vereine zu wahren, hat die Stadt Gladbeck den Präsidenten des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletik-Verbandes zu einem Gespräch eingeladen. Ziel ist es, die Argumente der Gladbecker Fußballvereine zu vermitteln, damit diese weiterhin dem Fußballkreis 12 angehören können. Der Entwurf für den Beschluss sieht vor, dass der Sportausschuss die angestrebte Kreisstrukturreform ablehnt und sich für ein Verbleiben der Gladbecker Vereine im aktuellen Fußballkreis ausspricht.

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