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Beschlussvorlage

Errichtung einer Grundschule am Standort Bottroper Straße 55 durch Zusammenlegung der Kath. Aloysius- und der Ev. Lutherschule; hier: Neubenennung der Grundschule

12/0049 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0049 des Amts für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Neubenennung der Grundschule am Standort Bottroper Straße 55 in Gladbeck. Grundlage der Vorlage ist ein Beschluss des Rates der Stadt Gladbeck vom 7. April 2011, wonach die katholische Aloysius-Schule und die evangelische Lutherschule zum Schuljahr 2012/13 am Standort Bottroper Straße 55 zusammengelegt werden sollten.

Im Rahmen eines Bestimmungsverfahrens, das im Juni 2011 durch die Erziehungsberechtigten durchgeführt wurde, wurde die Schulart festgelegt. Da die Voraussetzungen für eine andere Schulart nicht erfüllt waren, wurde gemäß der Bestimmungsverfahrensverordnung die Errichtung einer Gemeinschaftsgrundschule festgelegt. Das Schulamt für den Kreis Recklinghausen hat diesem Ergebnis sowie der beabsichtigten Schulform zugestimmt.

Auf Basis der Namensvorschläge der Schulkonferenzen der bisherigen Schulen schlägt die Verwaltung vor, die neue Einrichtung als Wittringenschule, Städtische Gemeinschaftsgrundschule Bottroper Straße 55, zu bezeichnen. Die Benennung erfolgt unter Einhaltung der Vorgaben des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach die Bezeichnung den Schulträger, die Schulform, die Schulstufe sowie die Schulart angeben muss. Mit der Umsetzung der Neubenennung zum Schuljahr 2012/13 sind laut Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Schulausschuss ist als beschlusszuständiges Gremium für die Benennung zuständig.

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