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Beschlussvorlage

Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen

11/0494

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0494 des Amts für Integration und Sport informiert den Integrationsrat über den Entwurf des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen. Das von der Landesregierung vorgelegte Gesetz soll eine verbindliche rechtliche Grundlage für die Integrationspolitik im Land schaffen. Kernpunkte des Entwurfs sind die Etablierung von Integrationspolitik als ressortübergreifende Aufgabe, die finanzielle Absicherung durch zusätzliche Landesmittel sowie die stärkere Einbindung von Migrantenselbstorganisationen in demokratische Prozesse. Zudem sieht das Gesetz eine interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung vor, um den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst zu erhöhen.

Für die Stadt Gladbeck ist insbesondere die geplante Umwandlung der Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) in kommunale Integrationszentren von Bedeutung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gladbecker RAA bereits organisatorisch mit der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde zusammengeführt wurde. Da das Gesetz den Ausbau dieser Strukturen vorsieht, soll der Standort Gladbeck als kommunales Integrationszentrum erhalten bleiben. Die zukünftige Ausgestaltung der Strukturen muss in Abstimmung mit dem Kreis Recklinghausen erfolgen, wobei die bestehenden, ausdifferenzierten Strukturen der Stadt sowie die kommunale Entscheidungshoheit gewahrt bleiben sollen. Der Integrationsrat soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.

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