Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0154 des Rechnungsprüfungsamtes sieht eine Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Gladbeck vor. Die letzte Änderung der Ordnung datiert vom 31. Januar 2002. Eine Anpassung der Satzung ist notwendig geworden, da die bisherige Fassung auf veralteten Vorschriften zum kameralen Haushaltsrecht basiert. Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sowie die damit einhergehende Umstellung auf das doppische Haushaltsrecht am 1. Januar 2008 haben sich die Gemeindeordnung und die Gemeindehaushaltsverordnung in Nordrhein-Westfalen geändert, was eine Aktualisierung der Ordnung erfordert.
Die Neufassung beinhaltet neben redaktionellen Änderungen und einer neuen Strukturierung auf Basis der Muster-Rechnungsprüfungsordnung der Vereinigung der örtlichen Rechnungsprüfungen in NRW auch inhaltliche Ergänzungen. Wesentliche Neuerungen betreffen die Aufnahme von Korruptionsangelegenheiten in den Aufgabenbereich der örtlichen Rechnungsprüfung, da dem Gremium bereits 1998 die Funktion als Anti-Korruptionsbeauftragter übertragen wurde. Zudem wird ein kooperativer Prüfansatz eingeführt, der die vorherige Information der Leitungen der zu prüfenden Organisationseinheiten sowie die Besprechung der Prüfergebnisse vorsieht. Des Weiteren wird die Einbindung des Rechnungsprüfungsausschusses gestärkt, unter anderem durch die Verpflichtung zur Information des Ausschusses bei Schwierigkeiten und die Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks durch den Ausschussvorsitzenden. Die Vorlage wurde bereits im Rechnungsprüfungsausschuss beraten.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 111703100154
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20110317143312
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20110317143343
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