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Beschlussvorlage

Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Gladbeck

20/0077 05.02.2020 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0077 des Rechnungsprüfungsamtes sieht die Verabschiedung einer Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Gladbeck vor. Die bestehende Ordnung, die zuletzt im April 2011 geändert wurde, soll an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.

Grundlage für die Neufassung sind Änderungen durch das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vom 18. Dezember 2018, welches Anpassungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie den Ersatz der Gemeindehaushaltsverordnung durch die Kommunalhaushaltsverordnung zur Folge hatte. Diese gesetzlichen Neuerungen, die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft sind, betreffen primär die Bereiche Rechnungslegung, Gesamtabschluss, Haushaltsrecht sowie die Prüfungsprozesse.

Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Neuregelung der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses. Gemäß der neuen Rechtslage muss der Ausschuss dem Rat gegenüber schriftlich erklären, ob Einwendungen gegen das Prüfungsergebnis zu erheben sind und ob der vom Bürgermeister aufgestellte Jahresabschluss sowie der Lagebericht billigt werden. Neben diesen inhaltlichen Anpassungen wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Neufassung bereits beraten und empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung zu beschließen.

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