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Beschlussvorlage

Richtlinie der Stadt Gladbeck über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege

26/0084 10.02.2026 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck plant die Einrichtung eines kommunalen Förderprogramms für kleine Denkmalpflegemaßnahmen. Ziel der Maßnahme ist es, private Eigentümer bei der denkmalgerechten Erhaltung und Instandsetzung von Objekten zu unterstützen.

Nachdem das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW die bisherige Förderschiene eingestellt hat, stehen den Kommunen ab 2026 fachbezogene Pauschalen in Höhe von 7.500 Euro zur Verfügung. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, diese Mittel durch einen kommunalen Eigenanteil auf ein jährliches Fördervolumen von 11.000 Euro aufzustocken. Der städtische Anteil soll dabei 3.500 Euro betragen.

Zudem wird die neue Richtlinie zur Gewährung dieser Zuwendungen vorgeschlagen, die den Zugang für Denkmaleigentümer möglichst unbürokratisch gestalten soll. Die Entscheidung über diesen Entwurf liegt beim Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss.

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