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Beschlussvorlage

Richtlinien 'Verfügungsfond' und 'Hof- und Fassadenprogramm'

11/0148

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0148 des Referats Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung dient der Information des Ausschusses für integrierte Innenstadtentwicklung über die Richtlinien für den sogenannten Verfügungsfonds sowie das Hof- und Fassadenprogramm. Die Verwaltung legt dar, dass diese Richtlinien als Grundlage für die Arbeit und Beratung des Quartiersmanagements im Stadtteil dienen.

Die Richtlinien für den Verfügungsfonds, die bereits seit Juni 2009 in den Stadterneuerungsgebieten der Stadt Gladbeck Anwendung finden, sollen auf den Bereich der Stadtmitte ausgeweitet werden. Ziel des Fonds ist die finanzielle Unterstützung von bewohner- und organisationsbezogenen Aktivitäten im Stadtteil, wobei die Entscheidung über Anträge in der Regel durch die sogenannten Runden Tische erfolgt.

Das Hof- und Hausflächenprogramm basiert auf Richtlinien aus dem Jahr 1999 und regelt die Vergabe von Städtebauzuschüssen des Landes an Hauseigentümer zur Neugestaltung von Hof- und Hausflächen. Auch diese Regelungen sollen auf die Stadtmitte übertragen werden. Für Immobilien im engeren Innenstadtbereich wird im Antragsverfahren zusätzlich auf die Einhaltung der Innenstadtsatzung hingewiesen.

Für die Umsetzung des Innenstadtprojekts sind finanzielle Mittel vorgesehen. Für den Verfügungsfonds wurden für die gesamte Laufzeit des Projekts 100.000 Euro bewilligt, während das Hof- und Hausflächenprogramm mit insgesamt 400.000 Euro gefördert wird. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.

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