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Mitteilungsvorlage

Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung Anpassung der Richtlinien des Hof- und Fassadenprogramms

19/0356 18.09.2019

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Mitteilungsvorlage 19/0356 des Amtes für Planen, Bauen, Umwelt sieht eine Anpassung der Richtlinien zur Förderung von Wohnumfeldverbesserungen vor. Ziel der Änderung ist es, die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms zu erweitern.

Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der Beteiligung an der Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von Morgen“ sowie dem Ziel, klimagerechte Planung im Rahmen der Innenstadtentwicklung zu unterstützen. Dabei sollen insbesondere Flachdächer und Dächer mit einer Neigung von bis zu 15 Grad berücksichtigt werden. Die Anpassung der Richtlinien erfolgt als Reaktion auf eine Prüfung, die auf Anregung von Ausschussmitgliedern durchgeführt wurde, um die Attraktivität der Förderung zu erhöhen.

Durch die vorgeschlagene Änderung werden die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit erleichtert, indem die Gültigkeit der Richtlinien ausgeweitet wird. Konkret sollen Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung künftig auch bei Neubauten sowie bei Ein- und Zweifamilienhäusern förderfähig sein. Die Stadt sieht vor, einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten ohne festgelegte Höchstgrenze zu gewähren. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung den Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt und die tabellarisch dargestellten Änderungen der Richtlinien beschließt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 196 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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