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Beschlussvorlage

Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Gladbeck hier: Endbericht und Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Gladbeck

11/0250 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gladbeck einen Endbericht sowie eine Beschlussempfehlung zum Vergnügungsstättenkonzept vor. Die Erarbeitung des Gutachtens durch ein externes Planungsbüro wurde im Juli 2010 initiiert, nachdem die Anzahl der Anträge auf Errichtung von Spielhallen zugenommen hatte. Ziel der Untersuchung war es, eine Grundlage für die räumliche Steuerung von Vergnügungsstätten zu schaffen, da die Ansiedlung solcher Betriebe städtebauliche und soziologische Auswirkungen auf die Stadtbereiche haben kann.

Das fertige Konzept umfasst neben kerngebietstypischen Vergnügungsstätten, wie etwa Mehrfachspielhallen, nun auch Bausteine für mischgebietstypische Vergnügungsstätten sowie sekundäre Vergnügungsstätten, darunter Wettbüros und Internet-Cafés. Da ein vollständiger Ausschluss von Vergnügungsstätten im gesamten Stadtgebiet nicht möglich ist, dient das Konzept der Ausweisung von Gebieten, in denen solche Betriebe zulässig sind.

Mit der Beschlussfassung soll das Gutachten als Abwägungdirektive verankert werden. Dies ermöglicht es der Stadt, das Konzept als verbindliche Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage bei der Aufstellung von Bauleitplänen sowie bei der Prüfung von Einzelvorhaben einzusetzen. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat dem Steuerungskonzept in der Fassung von Juni 2011 zustimmt und dieses offiziell als Abwägungskriterium festlegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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