Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Gladbeck hier: Vorstellung des Zwischenberichtes
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses am 20. Januar 2011 wurde der Zwischenbericht eines Vergnügungsstättenkonzepts für die Stadt Gladbeck zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung hatte im Juli 2010 ein Planungsbüro mit der Erarbeitung dieses Konzepts beauftragt. Hintergrund der Beauftragung ist die Zunahme von Anträgen auf die Errichtung von Spielhallen im Stadtgebiet.
Die Verwaltung führt aus, dass die Ansiedlung solcher Einrichtungen städtebauliche Auswirkungen auf die Stadtstruktur sowie auf die Stadtsoziologie haben kann. Da ein vollständiger Ausschluss von Vergnügungsstätten im gesamten Stadtgebiet nicht umsetzbar ist, wird eine räumliche Steuerung angestrebt. Hierfür ist die Ausweisung von Gebieten notwendig, in denen Vergnügungsstätten zugelassen werden können. Ein detailliertes Konzept dient dabei als Grundlage für die planungsrechtliche Begründung von Ausschlüssen in bestimmten Stadtbereichen.
Das beauftragte Planungsbüro hat nach einer Bestandsanalyse erste Bausteine für das zukünftige Konzept erarbeitet und diese im vorliegenden Zwischenbericht dargestellt. Der Ausschuss hat den Bericht zur Kenntnis genommen und der vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise zugestimmt. Eine abschließende Beratung des fertigen Konzeptes ist für eine der folgenden Sitzungen des Ausschusses vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen durch die vorliegende Vorlage werden nicht ausgewiesen.
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