Ärztlicher Notdienst a) Bericht der Verwaltung b) Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der SPD-Ratsfraktion/Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0095 des Sozialamtes dient der Information des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit über die aktuelle Situation des ärztlichen Notdienstes. Hintergrund ist die Reform der Notfallpraxen in Westfalen-Lippe, die zum 1. Februar 2011 in Kraft getreten ist.
Nach den vorliegenden Informationen bleibt der Standort der Notfallpraxis in Gladbeck erhalten, wobei die Besetzung nun auf Samstage, Sonntage und Feiertage beschränkt ist. Die Praxis wurde in die Räumlichkeiten des St. Barbara-Hospitals verlegt. Die Verwaltung berichtet, dass durch vorangegangene Aktivitäten und Beschlüsse des Ausschusses die Beibehaltung des Standorts erreicht werden konnte.
Die Neuregelung umfasst zudem eine Änderung der telefonischen Erreichbarkeit. Anfragen außerhalb der üblichen Sprechzeiten werden nun über ein Call-Center in Duisburg koordiniert, das für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe zuständig ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass es zu Beginn der Umstellung aufgrund von Koordinationsschwierigkeiten zu längeren Wartezeiten bei Patienten kam. Es wird berichtet, dass die Kapazitäten im Call-Center durch eine Verdoppelung der Telefonleitungen erweitert wurden.
In der Sitzung soll zudem der für Gladbeck zuständige Koordinator des Notdienstes über die aktuelle Entwicklung berichten. Der Entwurf sieht vor, dass die Mitglieder des Ausschusses den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20110309103019
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