Übertragung der Regionalplanung auf den Regionalverband Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht informiert den Stadtplanungs- und Bauausschuss über die Übertragung der Regionalplanung auf den Regionalverband Ruhr (RVR). Durch gesetzliche Änderungen im Regionalverband-Gesetz sowie im Landesplanungsgesetz wurde dem RVR die Regionalplanungskompetenz übertragen. Damit liegt die Funktion des Regionalrats Ruhr nun bei der Verbandsversammlung des RVR, während die Geschäftsführung des RVR als zuständige Regionalplanungsbehörde fungiert. Dies umfasst auch die Zuständigkeit für bauleitplanerische Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren. Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster behalten ihre Rolle als Förderbehörden für die Verkehrsinfrastruktur und strukturwirksame Programme, wobei die Beratung der Förderlisten künftig über die Verbandsversammlung des RVR erfolgt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft das neue Flächenmonitoring zur Siedlungsentwicklung. Die Stadt Gladbeck nimmt als eine von zehn Kommunen an einem Modellversuch zur Entwicklung eines Flächeninformationssystems teil. Die Pilotphase dieses Vorhabens ist bis August 2010 angesetzt, wobei die zukünftige Dateneingabe über ein GIS-System online erfolgen soll.
Zudem wird auf die Überarbeitung des Masterplans Raum und Siedlungsstruktur des RVR hingewiesen. Dieser informelle Plan dient als Grundlage für regionalplanerische Entscheidungen und soll im Jahr 2010 in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kreise und kreisfreien Städte überarbeitet werden. Der Ausschuss wird gebeten, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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