Änderung einer Ausschussbesetzung - SPD-Ratsfraktion -
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat eine Änderung der Besetzung im Stadtplanungs- und Bauausschuss beantragt. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung eines Mandats durch ein Ratsmitglied.
Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage der Nummer 10/0279 schlägt die Fraktion vor, ein weiteres Ratsmitglied als Nachfolge für das ausgeschiedene Mitglied zum ordentlichen Mitglied im Stadtplanungs- und Bauausschuss zu wählen. Die Grundlage für dieses Verfahren bildet § 50 Abs. 3 Satz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, einen Nachfolger wählen.
Durch die geplante Neubesetzung ändert sich die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses nicht. Die Verwaltung führt dazu aus, dass mit dieser personellen Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl des vorgeschlagenen Ratsmitglieds vor. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorgelegt.
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Dokumente
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