Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0191 des Sozialamtes befasst sich mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der sogenannten UN-Behindertenrechtskonvention (BRK). Die Vorlage dient dazu, dem Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit einen Bericht über die Inhalte der Konvention sowie den aktuellen Stand der Umsetzung vorzulegen.
Die Konvention, die von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurde und in Deutschland seit dem 26. März 2009 geltendes Recht ist, definiert Behinderung als ein Resultat der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und umweltbedingten Barrieren. Damit einher geht ein Perspektivwechsel von medizinischen oder sozialen Modellen hin zu einem menschenrechtsorientierten Ansatz. Im Fokus stehen dabei die Prinzipien der Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit. Die Konvention sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen in die Prozesse der Umsetzung und Überwachung einzubezogen werden müssen. Zudem sind die Vertragsstaaten zur Umsetzung von Disability Mainstreaming und Gender Mainstreaming verpflichtet.
In der Sitzung wird eine Referentin des Deutschen Städtetages über die Details der Konvention und den Stand der Umsetzung berichten. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 100704100191
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20100419142437
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20100419142556
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