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Beschlussvorlage

UN-Behindertenrechtskonvention - Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen -

10/0273 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit am 29. April 2010 wurde die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) thematisiert. Grundlage der Beratung war ein Bericht der Referentin des Städtetags NRW, der die Kerngedanken der Konvention sowie die notwendigen Anpassungen in der Rechtsprechung und die Umsetzung auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene darlegte.

Der Ausschuss hat beschlossen, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wird dem Rat empfohlen, sich den Grundgedanken und Forderungen der Konvention ebenfalls anzuschließen. Ein entsprechender Beschlussentwurf für die Ratssitzung am 20. Mai 2010 sieht vor, dass der Rat die Konvention uneingeschränkt begrüßt.

Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, auf Basis von Artikel 31 der BRK einen Bericht zur Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Gladbeck zu erstellen. Dieser Bericht soll unter frühzeitiger Einbeziehung der Betroffenen Handlungsfelder identifizieren und Maßnahmen benennen, die vorrangig umgesetzt werden sollen. Die Vorlage des Berichts ist für die erste Jahreshälfte 2011 vorgesehen, wobei der Ausschuss im Herbst 2010 über den Zwischenstand informiert werden soll. Im Zuge dessen ist eine mögliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Etat 2011 zu prüfen.

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