Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung SPD-Ratsfraktion: Verwendung der Sportpauschale des Landes
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat für die Sitzung des Sportausschusses am 18. Mai 2004 einen Antrag gemäß § 7 der Geschäftsordnung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage 04/0225 ist die Verwendung der vom Land bereitgestellten Sportpauschale.
Nach Angaben der Fraktion steht der Stadt Gladbeck für das Jahr 2004 eine Sportpauschale in Höhe von 184.340 Euro zur Verfügung. Da im Haushaltsplan 2004 bereits ein Betrag von 115.400 Euro als Einnahme verbucht wurde, verbleibt für das laufende Haushaltsjahr ein Differenzbetrag von 68.940 Euro.
Die Fraktion beantragt, die für das Jahr 2005 zu erwartende Sportpauschale in einer vergleichbaren Höhe von 184.340 Euro im Haushalt 2005 als Rücklage für die Sanierung der Bezirkssportanlage am Busfortshof einzusetzen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Beginn der Sanierungsarbeiten zeitlich vorzuziehen, da das aktuelle Investitionsprogramm den Beginn der Arbeiten erst für das Jahr 2007 vorsieht. Die Vorlage bezieht sich zudem auf die Position, dass die Sportpauschale ergänzend zu bereits geplanten Ausgaben und ausschließlich für Investitionen im Sportbereich genutzt werden soll.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 040225
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