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Beschlussvorlage

Satzung zur Erklärung der Gemeinnützigkeit für die Musikschule der Stadt Gladbeck

04/0077 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0077 des Dezernats III empfiehlt dem Schulausschuss die Verabschiedung einer Satzung zur Erklärung der Gemeinnützigkeit für die Musikschule der Stadt Gladbeck. Ziel dieser Maßnahme ist die ausdrückliche Festlegung, dass die Einrichtung gemeinnützige Zwecke verfolgt.

Hintergrund der Vorlage sind Änderungen im Steuerrecht, konkret im Bereich der Abgabenordnung. Diese Änderungen betreffen Vereine, die Dritt-Einrichtungen wie Musikschulen oder Bibliotheken finanziell fördern. Wenn eine solche geförderte Einrichtung als Betrieb gewerblicher Art eingestuft wird, verlieren die unterstützenden Vereine ihren Status der Gemeinnützigkeit, wodurch auch Spenden nicht mehr steuerbegünstigt anerkannt werden.

Nach Einschätzung der Verwaltung besteht zwar keine unmittelbare Notwendigkeit, da die Musikschule nicht als Betrieb gewerblicher Art gewertet werden kann, eine Anfrage bei der Landesfinanzverwaltung lieferte jedoch kein eindeutiges Ergebnis. Um rechtliche Risiken auszuschließen, empfiehlt die Verwaltung den Erlass der Satzung gemäß den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts. Durch die Umsetzung der Vorlage entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der Beschlussentwurf sieht die Annahme der beigefügten Satzung vor.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 155 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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