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Denkmalschutz Eintragung des Gebäudes Schützenstr. 120 (Freibad) in die Denkmalliste der Stadt Gladbeck

03/0383 Kulturausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Vorlage 03/0383 des Kulturamtes befasst sich mit der Eintragung des Umkleide- und Wirtschaftsgebäudes des Freibades in der Schützenstraße 120 in die Denkmalliste der Stadt Gladbeck. Das Gebäude ist bereits im Verzeichnis des denkmalwerten Kulturgutes der Stadt aufgeführt.

Nach einer Innen- und Außenbesichtigung durch das Westfälische Amt für Denkmalpflege wurde die Einstufung als Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes festgestellt. Das Amt empfiehlt daraufhin die Unterschutzstellung des Objekts. Da die Entscheidung über die Eintragung in die Denkmalliste durch die untere Denkmalbehörde erfolgt und diese Befugnis vom Rat der Stadt auf den Kulturausschuss übertragen wurde, steht die Entscheidung nun zur Beschlussfassung im Ausschuss an.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, dass bei Sanierungsmaßnahmen ein denkmalwerter Mehraufwand entstehen kann. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, einen Landeszuschuss in Anspruch zu nehmen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, das Gebäude als Baudenkmal offiziell in die Denkmalliste aufzunehmen.

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