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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 5Landesprogramm 'Gemeinsam MehrWert' - Projekt 'Bärenstark' in GladbeckZur Vorlage · 230312 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss erhält eine Mitteilung über das Projekt „Bärenstark“, welches im Rahmen des Landesprogramms „Gemeinsam MehrWert – Vielfältige Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen“ durchgeführt wird. Das Programm wurde vom LWL Landesjugendamt als Weiterentwicklung eines vorangegangenen Förderprogramms initiiert, durch welches bereits eine Anschubfinanzierung für die mobile Jugendarbeit in Gladbeck realisiert werden konnte.
Der Förderbescheid des Amtes für Jugend und Familie umfasst einen Betrag von rund 43.400 Euro. Das gesamte Projektvolumen beläuft sich auf 54.244,19 Euro. Der städtische Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent wird durch die Anrechnung von Arbeitsstunden im Rahmen der Projektsteuerung des Fachamtes erbracht. Die Umsetzung des Projekts erfolgt über den Kooperationspartner rebeq GmbH.
Im Rahmen der Sitzung werden Sabine Kornfeld und Iris Weiß von der rebeq GmbH mündlich über die Inhalte sowie die praktische Umsetzung des Projekts berichten. Der Ausschuss wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 6HzE-Bericht: Kostenentwicklung und PrognoseZur Vorlage · 230335 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat einen Bericht zur Kostenentwicklung und Prognose der Hilfen zur Erziehung (HzE) vorgelegt. Laut der Mitteilungsvorlage zeichnen sich gegenüber der Haushaltsplanung höhere Ausgaben von mindestens 1,4 Millionen Euro ab. Dieser Anstieg wird jedoch durch Kostenerstattungen anderer Kommunen, des LWL sowie Erstattungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ausgeglichen, sodass das Gesamtbudget voraussichtlich nicht überschritten wird.
Als wesentliche Kostentreiber werden individuelle sozialpädagogische Einzelmaßnahmen, die Pflege von minderjährigen Kindern, Erziehungsbeistandschaften sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge angeführt. Bei den sozialpädagogischen Einzelmaßnahmen stiegen die Kosten um etwa 123.000 Euro aufgrund eines höheren Aufwands pro Fall. Im Bereich der Pflegekinder zeigt sich ein Mehrbedarf von rund 620.000 Euro, da vermehrt spezialisierte Pflegefamilien benötigt werden. Die Ausgaben für Erziehungsbeistandschaften stiegen um circa 250.000 Euro, was unter anderem auf Tarifsteigerungen zurückzuführen ist. Bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen verdoppelten sich die Kosten um etwa 800.000 Euro, da die Zahl der zugewiesenen Personen von sieben im Dezember 2021 auf 37 im August 2023 gestiegen ist.
Insgesamt wird ein Mehrbedarf von 3,2 Millionen Euro prognostiziert, der durch Inflation und Tarifanpassungen bedingt ist. Dem steht eine Verringerung der Ausgaben bei der Heimhilfe für Minderjährige um etwa 1,7 Millionen Euro gegenüber, da weniger Kinder in Heimen untergebracht sind.
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- 7Kita-Ausbauplanung bis 2027/2028Zur Vorlage · 230316 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 230316 zur Kita-Ausbauplanung bis 2027/2028 legt die aktuelle Versorgungssituation in Gladbeck dar. Seit dem 1. August 2023 liegt die Versorgungsquote für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren bei 86,9 %, was einem Fehlbedarf von 331 Plätzen entspricht. Für Kinder unter drei Jahren beträgt die Quote 29,7 %, bei einem Fehlbedarf von 244 Plätzen. Durch eine Baumaßnahme der GWG/Falken wird sich die Situation zum 1. Januar 2024 auf 89,3 % im Bereich der drei- bis sechsjährigen Kinder und 30,4 % im Bereich der unter dreijährigen Kinder verbessern. Derzeit sind 895 Kinder ohne Kitaplatz registriert.
Zur Behebung des Bedarfs sind zwölf Projekte geplant, darunter Ersatz- und Neubauten in den Stadtteilen Butendorf, Rentfort-Nord, Zweckel und Brauck. Ziel ist die Schaffung von insgesamt 835 neuen Plätzen bis 2026, bestehend aus 651 Plätzen für Kinder ab drei Jahren und 184 Plätzen für Kinder unter drei Jahren. Die Planung strebt eine Versorgungsquote von 98 % für die Altersgruppe der drei- bis sechsjährigen Kinder sowie maximal 40 % für die unter dreijährigen Kinder an.
Für das Jahr 2023 werden 152 Plätze in Brückenangeboten durch Projektmittel des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert, wobei die Kosten für verschiedene Träger insgesamt 369.880,61 € betragen. Der Investitionsaufwand für die geplanten 830 Plätze beläuft sich auf etwa 27.555.000 €, bei einem jährlichen Betriebsaufwand von circa 7.938.560 €. Die Refinanzierung erfolgt zu etwa 50 % durch Landeszuweisungen und Elternbeiträge. Der Jugendhilfeausschuss soll den vorgestellten Ausbauplanungen zustimmen.
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- 8Die Entwicklung der Jugendberufsagentur Gladbeck - Vorstellung und Sachstandsbericht -Zur Vorlage · 230336 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 230336 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Entwicklung der Jugendberufsagentur Gladbeck sowie der Situation der Jugendberufshilfe. Die Jugendberufshilfe leistet Unterstützung für junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf. Im Jahr 2021 umfasste die Zielgruppe etwa 8.088 Personen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren, wobei 18 % der Betroffenen keine deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. Im Vergleich zum Jahr 2011 sank die Quote der Ausbildungsbeginnenden von 17,4 % auf 11 %. Die Anzahl der Erstberatungen im Anstoßbüro stieg von 95 im Jahr 2017 auf 199 im Jahr 2022, bei insgesamt 606 Beratungsgesprächen im selben Jahr. Seit Mai 2023 wird das Projekt „JUGEND STÄRKEN“ durch den Europäischen Sozialfonds Plus bis zum Jahr 2027 gefördert.
Die im Herbst 2021 durch die Stadt Gladbeck, die Agentur für Arbeit Recklinghausen und das Jobcenter gegründete Jugendberufsagentur fungiert als zentrale Anlaufstelle. Zur Erweiterung der Kapazitäten wird ein neuer Standort angestrebt, wobei die damit verbundenen Kosten noch nicht beziffert sind. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde festgestellt, dass keine wesentlichen Auswirkungen vorliegen, weshalb eine Haupt- und Alternativenprüfung nicht durchgeführt wurde. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses den Bericht zur Kenntnis nehmen. Der Entwurf wurde durch den Ersten Beigeordneten im Auftrag der Bürgermeisterin erstellt.
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- 9Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2023Zur Vorlage · 230318 · Mitteilungsvorlage
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Im Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck wird die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 230318 behandelt. Gegenstand des Vorgangs ist das Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2023. Die Vorlage beinhaltet die entsprechende Beschlusskontrollliste, welche den Status der im betreffenden Zeitraum getroffenen Entscheidungen dokumentiert.
Die Mitglieder des Ausschusses werden gebeten, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Aus der vorliegenden Mitteilung geht hervor, dass mit der Durchführung des Controllings keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Ebenso liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor, weshalb eine entsprechende Prüfung der Alternativen nicht durchgeführt wurde. Der Fokus der Vorlage liegt auf der administrativen Dokumentation und Überprüfung der Beschlussumsetzung innerhalb des zuständigen Amtes für Jugend und Familie.
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- 10Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 11Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 12Mitteilungen des Dezernenten