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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses am 30.08.2022
- 5Bildungsauftrag der Johannes-Kessels-AkademieZur Vorlage · 22/0466 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29. November 2022 wird eine Mitteilungsvorlage zum Bildungsauftrag der Johannes-Kessels-Akademie (JKA) zur Kenntnis gebracht. Die JKA ist als staatlich anerkannte Ersatzschule in katholischer Trägerschaft tätig und bietet seit 1990 am Standort Gladbeck Bildungsgänge im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens an.
Die Ausbildung umfasst unter anderem die Qualifizierung von Erzieherinnen und Erziehern mit staatlicher Anerkennung. Die Vorlage beschreibt die Funktion der Einrichtung für die Versorgung der umliegenden Gemeinden angesichts des Fachkräftemangels in diesen Berufsfeldern. Die Schülerschaft der Akademie stammt vorwiegend aus dem unmittelbaren Umkreis der Städte Gladbeck, Gelsenkirchen und Bottrop. Im Rahmen der Mitteilung stellt die Schulleitung die Institution vor.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang entstehen. Der Beschlussentwurf sieht lediglich die Kenntnisnahme des Berichts durch die Mitglieder des Ausschusses vor.
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- 6Caritas BlickKontakt: Arbeit mit Kindern von Eltern mit psychischen und SuchterkrankungenZur Vorlage · 22/0467 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck wird eine Mitteilungsvorlage zum Projekt „Caritas BlickKontakt“ zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Angebot richtet sich an Kinder, deren Eltern von psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen betroffen sind. Ziel des Projekts ist die präventive Unterstützung betroffener Familien durch verschiedene Formate, um den Auswirkungen der Erkrankungen auf die Erziehungssituation und die familiären Strukturen entgegenzuwirken.
Der Stadt Gladbeck ist es gemeinsam mit dem Kreis gelungen, Fördermittel der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 110.000 Euro für dieses Vorhaben zu akquirieren. Diese Mittel dienen der Erweiterung und Vertiefung des Angebots durch die Caritas. Neben den externen Fördermitteln sind Eigenmittel in Höhe von 30.000 Euro vorgesehen. Im Rahmen der Sitzung werden die Inhalte des Projekts vorgestellt.
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- 7SCHLAU GladbeckZur Vorlage · 22/0458 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck wird eine Mitteilungsvorlage zum Projekt SCHLAU Gladbeck zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Bildungs- und Antidiskriminierungsprojekt setzt den Schwerpunkt auf sexuelle, romantische und geschlechtliche Vielfalt. Das Gladbecker Lokalteam ist seit 2013 Teil des Landesnetzwerks SCHLAU NRW und wird durch den Verein zur Förderung der Jugendpflege e.V. getragen.
Das Team bietet Workshops für Schulen sowie Jugendeinrichtungen im Raum Gladbeck und Recklinghausen an. Ziel dieser Angebote ist die Schaffung von Dialogen, um Ausgrenzung vorzubeugen und Diskriminierung entgegenzuwirken. Die aktuelle jährliche Förderung durch die Stadt beläuft sich auf 6.000 Euro. Der Bericht umfasst Informationen zu den Strukturen und Aktivitäten des Lokalteams sowie zu den Chancen und Herausforderungen der Arbeit. Die Erläuterungen zum Projekt erfolgen durch die Projektkoordination von SCHLAU Gladbeck und die Landeskoordination von SCHLAU NRW. Der Ausschuss ist dazu aufgerufen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 8Frauenberatungsstelle: StatusberichtZur Vorlage · 22/0507 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat einen Statusbericht zur Frauenberatungsstelle Gladbeck e.V. zur Kenntnis genommen. Der seit 1984 bestehende gemeinnützige Verein bietet Einzelberatungen zu Themen wie Traumaberatung, Essstörungen und Gewaltschutz an. Zudem betreibt die Einrichtung den „Frauenraum“ in der Stadtmitte als präventives Angebot.
Im Rahmen einer im Dezember 2021 geschlossenen Kooperationsvereinbarung mit dem Amt für Jugend und Familie soll die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Verein intensiviert werden. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes durch den Vorstand sowie die Beantragung der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe. Die Beratungsstelle ist zudem in das gesamtstädtische Kinderschutzdach eingebunden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Federführung des Runden Tisches gegen häusliche Gewalt, wobei der Fokus verstärkt auf den Bedürfnissen betroffener Kinder liegt. Aus den vorliegenden Daten geht eine steigende Tendenz bei den Meldungen hervor: Während im Jahr 2021 achtundsiebzig Kinder aus achtundvierzig Polizeimeldungen betroffen waren, verzeichneten die Opferschutzbeauftragten der Polizei bis zum Stichtag im Mai 2022 bereits fünfundzwanzig Meldungen, verglichen mit siebzehn Meldungen im Vorjahreszeitraum.
Die finanzielle Förderung umfasst eine jährliche allgemeine Zuwendung in Höhe von 35.410 Euro sowie eine zusätzliche jährliche Förderung des Sonderprojektes zur Prävention von sexualisierter und häuslicher Gewalt in Höhe von 9.900 Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2024.
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- 9Kinderschutzdach Gladbeck a) Sachstandsbericht b) Kinderschutzkonzept in städtischen KindertageseinrichtungenZur Vorlage · 22/0469 · Mitteilungsvorlage
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Im Jugendhilfeausschuss wird ein Sachstandsbericht zum Kinderschutzdach Gladbeck sowie zum Kinderschutzkonzept in den städtischen Kindertageseinrichtungen vorgelegt. Die Entwicklung des Kinderschutzdaches basiert auf der Arbeit einer Steuerungsgruppe, die im Rahmen eines Förderprogramms des Landes eingerichtet wurde. Ziel war es, die bestehenden Kinderschutzmaßnahmen in der Stadt zu bündeln und ein Netzwerk zu etablieren, wie es das Landeskinderschutzgesetz NRW vorsieht. Durch Fachveranstaltungen konnte die Bildung dieses Netzwerks vorangetrieben werden.
Parallel dazu wurden für die städtischen Kindertageseinrichtungen im Jahr 2022 verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehörten Teamschulungen zu präventivem und intervenierendem Kinderschutz, die Schulung von Fachkräften sowie die Einführung eines verbindlichen Verfahrens zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung. Für das Jahr 2023 sind weitere Schritte geplant, darunter die Erstellung von Risiko- und Potenzialanalysen für jede Einrichtung sowie die Einstellung einer insofern erfahrenen Fachkraft für alle städtischen Kitas. Zudem soll ein sexualpädagogisches Konzept in Kooperation mit dem Deutschen Kinderschutzbund entwickelt und Fortbildungen zu Themen wie dem medizinischen Kinderschutz durchgeführt werden.
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- 10Vorstellung des Arbeitsbereiches Vormundschaften - Reform des VormundschaftsrechtsZur Vorlage · 22/0465 · Mitteilungsvorlage
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Im Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck wird im Rahmen einer Mitteilungsvorlage die Arbeit des Fachdienstes Vormundschaften sowie die anstehende Reform des Vormundschaftsrechts thematisiert. Eine Vormundschaft dient der gesetzlichen Vertretung minderjähriger Personen, wenn beispielsweise die elterliche Sorge entzogen oder für unbestimmte Zeit ruhend festgestellt wurde. Dies betrifft unter anderem unbegleitete minderjährige Geflüchtete oder spezifische rechtliche Konstellationen bei unverheirateten Müttern.
Bisher werden in Gladbeck ausschließlich Amtsvormundschaften und Ergänzungspflegschaften durch die Mitarbeitenden des Fachdienstes Vormundschaften aus dem Amt für Jugend und Familie wahrgenommen. Mit Blick auf das zum 1. Januar 2023 in Kraft tretende neue Vormundschaftsrecht wird der Fachdienst über die laufenden Tätigkeiten sowie über die grundlegenden Aspekte der gesetzlichen Reform berichten.
Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch das Gremium. Es sind keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Auswirkungen mit dieser Information verbunden.
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- 11Vorstellung der Trägerqualifizierung 'Irgendwie hier! Flucht - Migration - Männlichkeiten' durch die LAG JungenarbeitZur Vorlage · 22/0460 · Mitteilungsvorlage
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Der Jugendhilfeausschuss hat einen Bericht über die Durchführung der Trägerqualifizierung „Irgendwie hier! Flucht – Migration – Männlichkeiten“ zur Kenntnis genommen. Das Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Jungenarbeit NRW wurde im Jahr 2016 ins Leben gerufen und wird durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Maßnahme richtet sich an Träger, Institutionen und Fachkräfte in den Handlungsfeldern nach SGB VIII.
Im Jahr 2022 wurde Gladbeck als einer von zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen ausgewählt, um eine Qualifizierungsmaßnahme für bis zu 15 Teilnehmende anzubieten. Die Fortbildungsreihe fand zwischen April und November 2022 statt und war in fünf thematische Module gegliedert. An der hybriden Schulung nahmen zehn Fachkräfte aus den Bereichen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der aufsuchenden Jugendarbeit sowie der Schulsozialarbeit teil.
Die fachliche und organisatorische Begleitung der Fortbildungsreihe erfolgte durch Vertreter der LAG Jungenarbeit NRW sowie durch die Koordinierungsstelle Kommunale Jugendarbeit in Gladbeck. Für die Durchführung der Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen.
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- 12Haushaltsplanung 2023Zur Vorlage · 22/0470 · Mitteilungsvorlage
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Der Entwurf der Haushaltesplanung 2023 für die vom Amt für Jugend und Familie verwalteten Bereiche sieht für drei Produkte – ohne Personalkosten – eine Steigerung der Erträge um 3,4 Millionen Euro auf insgesamt 21,4 Millionen Euro vor. Die Aufwendungen steigen planmäßig um 2,75 Millionen Euro auf 48,2 Millionen Euro. Im Bereich der frühen Bildung und Betreuung werden Erträge von rund 17,9 Millionen Euro einem Aufwand von etwa 22,5 Millionen Euro gegenübergestellt. Für die Jugendförderung sind Erträge in Höhe von circa 315.000 Euro und Aufwendungen von etwa 917.000 Euro vorgesehen. Der Bereich Hilfe zur Erziehung und Prävention weist einen Haushaltsansatz von rund 3,1 Millionen Euro an Erträgen und etwa 24,7 Millionen Euro an Aufwendungen auf.
Die wesentliche Ertragsquelle sind Landeszuweisungen für Kindertagesstätten in Höhe von circa 16,1 Millionen Euro aus Bundes-, Landes- und Landschaftsverband-Mitteln. Die Förderungen der Träger von Kindertageseinrichtungen belaufen sich auf rund 19,5 Millionen Euro. Den größten Anteil an den Aufwendungen nehmen die Hilfen zur Erziehung mit etwa 23,5 Millionen Euro ein, was einem Zuwachs von rund 500.000 Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der investive Finanzplan konzentriert sich auf den Ausbau und die Sanierung von Kindertagesstätten mit geplanten Maßnahmen in Höhe von circa 1,8 Millionen Euro. Zudem ist für das Café 3Eck eine Sanierung in Höhe von 395.000 Euro vorgesehen. Weitere Anschaffungen im Bereich der Kindertagesstätten sind mit rund 150.000 Euro veranschlagt. Der Bericht wurde dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 13Bericht der Verwaltung über die Resolution zur weiteren Förderung der Programme Kita-Einstieg und SprachkitasZur Vorlage · 22/0471 · Mitteilungsvorlage
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Die Verwaltung informierte den Jugendhilfeausschuss über den aktuellen Stand zur Fortführung der Förderprogramme „Kita-Einstieg“ und „Sprachkitas“. In Gladbeck nehmen neun Kitas am Bundesprojekt „Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ teil, welches die Finanzierung von Fachkraftstellen unterstützt. Da die Bundesmittel für dieses sowie für das Projekt „Kita-Einstieg“ Ende 2022 auslaufen sollten, hatte der Ausschuss eine Fortsetzung der Programme gefordert und die Verwaltung beauftragt, entsprechende Forderungen gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Landesregierung NRW zu stellen.
Die zuständige Bundesministerin hat zugesagt, Mittel aus dem Kita-Qualitätsgesetz in Höhe von 109 Millionen Euro umzuschichten, um die Sprachförderung bis zum 30. Juni 2023 weiter zu finanzieren. Ab dem 1. Juli 2023 wird erwartet, dass die Länder die Finanzierung der Fachkraftstellen übernehmen. Für das Projekt „Kita-Einstieg“ ist die weitere Finanzierung durch das Land NRW noch nicht geklärt. Im Stellenplan für das Jahr 2023 wurden jedoch entsprechende Vollzeitäquivalente für beide Programme eingeplant. Der Jugendhilfeausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.
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- 14Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen nach § 7 der GO für den Rat und seine Ausschüsse - Erstellung und Veröffentlichung eines KinderstadtplanesZur Vorlage · 22/0484 · Mitteilungsvorlage
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Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag auf die Erstellung und Veröffentlichung eines Kinderstadtplans gestellt. Das Vorhaben sieht die Gestaltung eines kindergerechten Stadtplans vor, der neben interessanten Orten und Spielplätzen auch Verkehrshindernisse ausweist, um die Verkehrserziehung von Kindern und Eltern zu unterstützen. Die Umsetzung soll sowohl in Papierform als auch digital, beispielsweise durch eine App oder die Erweiterung bestehender Anwendungen, erfolgen.
Die Verwaltung plant, die Bearbeitung des Stadtplans in den Verantwortungsbereich der Kinder- und Jugendbeauftragten zu legen. In diesem Zusammenhang wird das Thema in der nächsten Sitzung des Jugendrats im Dezember auf die Tagesordnung gesetzt, um Kinder und Jugendliche in den Planungsprozess einzubeziehen. Zudem soll geprüft werden, inwieweit bestehende Bemühungen zur Erstellung von Apps für Jugendliche mit dem neuen Projekt koordiniert werden können.
Die zuständige Fachabteilung wird Kontakt zum Amt für Planen, Bauen und Umwelt aufnehmen, um das vorhandene Kartenmaterial auf seine Verwendungseignung zu prüfen. Die grafische Gestaltung des Plans kann bei Bedarf an ein externes Büro vergeben werden, wobei die Umsetzung am Corporate Design der Stadt Gladbeck ausgerichtet sein soll. Der Bericht wurde dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 15Antrag der Ratsfraktion Soziales Bündnis nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse - 'Kurzzeitpflegeplätze'Zur Vorlage · 22/0473 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 22/0473 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit einem Antrag der Ratsfraktion Soziales Bündnis zur Prüfung von Voraussetzungen für die Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen. Der Fokus des Antrags liegt auf der Bereitstellung von Pflegekapazitäten für Menschen mit Behinderungen sowie für autistische Kinder und Jugendliche, sofern ein Grad der Behinderung von 50 oder höher vorliegt.
In der Vorlage nimmt die Verwaltung Stellung zu den im Antrag gestellten Fragen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses den Bericht zur Kenntnis nehmen. Aus der Dokumentation geht hervor, dass für das Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Auswirkungen ausgewiesen werden. Die zuständige Fachabteilung hat die Informationen im Rahmen dieser Mitteilung zur Information an den Ausschuss übermittelt.
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- 16Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 17Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 18Mitteilungen des Dezernenten