Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0065 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Neueinteilung der Stadt Gladbeck in Kreiswahlbezirke für die anstehende Wahl des Kreistages. Hintergrund der Vorlage ist, dass der Wahlausschuss des Kreises Recklinghausen die bisherige Einteilung noch nicht final beschlossen hat und eine Neuregelung der Grenzen bis zum 31. März 2020 erfolgen muss.
Zudem hat ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW vom Dezember 2019 Auswirkungen auf die Grenzziehung. Da zwei der bisherigen Kreiswahlbezirke die zulässige Abweichungstoleranz von 15 Prozent bei der Anzahl der Einwohner und Wahlberechtigten überschreiten, beabsichtigt die Verwaltung, dem Kreis Recklinghausen eine neue Einteilung vorzuschlagen. Die vorgeschlagene Neuregelung sieht vor, die vier Kreiswahlbezirke innerhalb der Stadtgrenzen neu zuzuschneiden, sodass die Abweichungstoleranz in allen Bezirken eingehalten wird.
Der Entwurf sieht eine Zusammenfassung der Stadtbezirke zu folgenden neuen Einheiten vor: Der Kreiswahlbezirk 16 umfasst Rentfort-Nord und Zweckel, der Kreiswahlbezirk 17 besteht aus Mitte I, Schultendorf und Alt-Rentfort. Der Kreiswahlbezirk 18 umfasst Mitte II und Butendorf, während der Kreiswahlbezirk 19 die Gebiete Ellinghorst, Brauck und Rosenhügel zusammenfasst. Mit der Neueinteilung entstehen keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen. Der Wahlausschuss soll den Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.