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Beschlussvorlage

Einteilung der Stadt Gladbeck in Wahlbezirke für die Wahl des Rates

20/0064 30.01.2020 Wahlausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0064 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Neueinteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020 in Gladbeck. Grundlage für die Anpassung ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW vom 20. Dezember 2019. Dieses besagt, dass die bisherige Toleranzgrenze von 25 Prozent Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl nicht pauschal angewendet werden darf. Für Gemeinden im nichtländlichen Raum gilt nun eine neue Grenze von maximal 15 Prozent Abweichung zur durchschnittlichen Einwohnerzahl sowie zur durchschnittlichen Zahl der wahlberechtigten Personen.

Da die im September 2019 beschlossene Einteilung in zehn Wahlbezirke nicht der neuen Rechtslage entspricht, hat die Verwaltung einen Änderungsentwurf erarbeitet. Dieser sieht vor, die Bezirke in ihrem Zuschnitt zu verändern, was die Einbindung benachbarter Wahlbezirke erfordert. Die geplanten Grenzverschiebungen sollen nach Möglichkeit innerhalb bestehender Stadtbezirksgrenzen erfolgen, wobei die Wahlbezirke 1, 9, 14 und 18 unverändert bleiben.

Der Entwurf wurde den Fraktionen und fraktionslosen Mitgliedern des Rates zur Kenntnis gegeben; bis zum Stichtag am 29. Januar 202kom kamen keine Änderungswünsche ein. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Stadt Gladbeck für die Kommunalwahlen 2020 in 22 Wahlbezirke auf Straßenebene einzuteilen. Durch diese Neuregelung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

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